Ein Fall für die EAA: Im Hochtaunuskreis gelingt Inklusion im Handwerk
Bad Homburg | Ein Best-Practice-Beispiel aus dem Hochtaunuskreis zeigt, wie gelingende Inklusion im Handwerk konkret aussehen kann. Begleitet wurde der Prozess durch die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber [EAA], vertreten durch Christof Groß vom Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft am Standort Bad Homburg.
Im Mittelpunkt steht die erfolgreiche Einstellung eines jungen Raumausstatters mit Hörbehinderung bei einem kleinen Handwerksbetrieb. Was als mehrstufiger Praktikumsprozess begann, entwickelte sich zu einer festen Anstellung, getragen von dem klaren Entschluss des Arbeitgebers, dem Bewerber eine langfristige berufliche Perspektive zu eröffnen.
Im Verlauf des Prozesses wirkten verschiedene zuständige Stellen eng zusammen. Die Agentur für Arbeit, der LWV Hessen Integrationsamt sowie der Integrationsfachdienst [IFD] unterstützten insbesondere bei der Leistungsgewährung, der arbeitsplatzbezogenen Begleitung und der praktischen Umsetzung im Betrieb. Die EAA übernahm dabei die koordinierende Rolle und sorgte dafür, dass die verschiedenen Unterstützungsleistungen sinnvoll ineinandergreifen und für den Betrieb gut handhabbar bleiben. Zusätzlich unterstützte sie bei organisatorischen und förderrechtlichen Fragen sowie bei der praktischen Umsetzung. So konnten frühzeitig passende Rahmenbedingungen geschaffen und Herausforderungen gemeinsam und strukturiert gelöst werden.
Heute ist der Mitarbeiter stabil in den Betrieb integriert. Entscheidend dafür waren vor allem die Offenheit des Betriebes, die verlässliche fachliche Begleitung sowie die Bereitschaft, Arbeitsprozesse gemeinsam weiterzuentwickeln. Der Fall wird überregional als gelungenes Praxisbeispiel wahrgenommen und macht deutlich: Gerade kleinere Handwerksbetriebe können von inklusiver Beschäftigung profitieren, wenn Unterstützungsstrukturen gut abgestimmt genutzt und Veränderungen partnerschaftlich gestaltet werden.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] haben den Auftrag, Arbeitgeber zu sensibilisieren, zu beraten und bei allen Fragen rund um die betriebliche Inklusion zu unterstützen. Sie fungieren als zentrale Lotsenstellen und bieten Orientierung sowie konkrete Hilfestellung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Die jeweils zuständige regionale Ansprechstelle finden Sie unter: www.eaa-hessen.de
Das Projekt zur Implementierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Hessen wird aus Mitteln des LWV Hessen Integrationsamtes gefördert. Die Umsetzung erfolgt unter Einbindung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales durch die Forschungsstelle des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V.