Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung am 26.11.2026 von 10:30 bis 11:30 Uhr

Inklusionsvereinbarungen
nach §166 SGB IX

Inklusionsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument, um die betriebliche Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung verbindlich und nachhaltig zu gestalten. Doch worauf kommt es bei der Erstellung an und wie lassen sich Vereinbarungen rechtssicher und wirksam formulieren?

In unserer digitalen Informationsveranstaltung beleuchten wir den konkreten Mehrwert von Inklusionsvereinbarungen, zentrale Schritte des Erstellungsprozesses sowie die Rollen und Aufgaben der beteiligten Akteure.

Die Referentin: Katharina Söhne

ist juristische Referentin beim Sozialverband VdK Hessen-Thüringen und leitet seit Anfang 2025 das Referat Betriebsarbeit. Ihr Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Stärkung von Inklusion in der Arbeitswelt, insbesondere bei der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.

Durch ihre Tätigkeit verfügt sie über umfassende Expertise an der Schnittstelle von Sozial- und Arbeitsrecht und berät zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zur Förderung beruflicher Teilhabe.

Im Vortrag wird sie durch Praxisbeispiele verdeutlichen, worauf es bei der Umsetzung einer Inklusionsvereinbarung ankommt und wie Inklusion nachhaltig in der Organisation verankert werden kann.

Termin: Donnerstag, 26.11.2026
Uhrzeit: 10:30 – 11:30 Uhr
Ort: Digitaler Termin
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich per E-Mail an: rohrbach.aline@bwhw.de
Der Link zur Teilnahme an der digitalen Veranstaltung wird zwei Tage zuvor per E-Mail an Sie gesendet, so dass Sie sich problemlos einwählen können. 

Aline Rohrbach

rohrbach.aline@bwhw.de
Telefon 069 580 909 29
Mobil 0151 441 575 62

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) haben den Auftrag, Arbeitgeber zu sensibilisieren, zu beraten und bei allen Fragen rund um die betriebliche Inklusion zu unterstützen. Sie fungieren als zentrale Lotsenstellen und bieten Orientierung sowie konkrete Hilfestellung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Die jeweils zuständige regionale Ansprechstelle finden Sie unter: www.eaa-hessen.de

Das Projekt zur Implementierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Hessen wird aus Mitteln des LWV Hessen Integrationsamtes gefördert. Die Umsetzung erfolgt unter Einbindung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales durch die Forschungsstelle des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V.

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