Fulda

Begleitete betriebliche Ausbildung

Begleitete betriebliche Ausbildungen [bbA] für Menschen mit besonderem Förderbedarf zielen darauf ab, jungen Menschen mit Behinderung die Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [BaE]

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [BaE] ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Start in eine geeignete Berufsausbildung und begleitet sie ggf. bis zu deren Abschluss. Die praktische Ausbildung findet in ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieben statt. Das BWHW als Ausbildender akquiriert diese Betriebe, bietet Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen [BvB]

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Mit der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme [BvB] verbessern wir die Chancen junger Menschen auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.ZielgruppeDas Angebot richtet sich an junge Menschen, die eine Ausbildung oder Arbeitsstelle suchen, ohne berufliche Erstausbildung sind und die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Bewerbungscoaching [AVGS]

Durch das Bewerbungscoaching erhalten Sie ein individuelles Beratungsangebot, mit dem sie die Integration in eine neue Anstellung realisieren können. Die individuelle Beratung und Zielsetzung der Bewerber/-innen hinsichtlich der realistischen Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, die Erstellung aktueller und aussagefähiger Bewerbungsunterlagen, die Optimierung der Selbstvermarktungsstrategien, die Nutzung der JOBBÖRSE, sowie die Vorbereitung der...

Förderung und Vermittlung von Grundkompetenzen

Zur Verbesserung der Erfolgsaussichten einer betrieblichen Umschulung oder abschluss-orientierten Weiterbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld ein Schu-lungsangebot, welches sie durch Vermittlung von Grundkompetenzen, Lerntechniken und allgemeinen Grundlagen für die Weiterbildung oder Umschulung gezielt vorbereitet.

Frauen in den Arbeitsmarkt

Die individuelle Zuweisungsdauer einer Teilnehmerin beträgt bis zu 6 Monate. EinNachrücken in die laufende Maßnahme ist jederzeit möglich, ggf. beträgt dieZuweisungsdauer bei Nachrückerinnen weniger als 6 Monate.