Arbeitgeberveranstaltung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Darmstadt | Am 16. Mai 2025 fand in den Räumlichkeiten des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft (BWHW) in Darmstadt eine Arbeitgeberveranstaltung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) statt. Themenschwerpunkt war das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Einschränkungen und zur Sicherung von Beschäftigung. Ziel der Veranstaltung war es, die Bedeutung, Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten des BEM in Unternehmen praxisnah zu vermitteln. Eingeladen waren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus der Stadt Darmstadt sowie dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Als Referent konnte Herr Axel Hellriegel, Firmenserviceberater der Deutschen Rentenversicherung Hessen, gewonnen werden. In seinem informativen und praxisnahen Vortrag vermittelte er den Teilnehmenden fundierte Einblicke in die Grundlagen, Ziele und den Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Rolle des Arbeitgebers im BEM-Prozess und die Bedeutung eines strukturierten und sensiblen Umgangs mit betroffenen Mitarbeitenden.

Ein zentraler Punkt des Vortrags war die Klarstellung, dass BEM ein freiwilliges Angebot an die Mitarbeitenden darstellt. Zwar ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten, die Teilnahme daran bleibt jedoch freiwillig. Herr Hellriegel betonte, dass das BEM kein Sanktionsmittel ist, sondern vielmehr eine Möglichkeit, eine Gesprächsplattform zu schaffen, auf der gemeinsam nach Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssituation gesucht werden kann.

Die Summe der Krankheitstage – unabhängig von deren Ursache – ist ausschlaggebend für die Einleitung eines BEM. Jedoch können Arbeitgeber auch bereits präventiv ein BEM-Gespräch anbieten, noch bevor die gesetzliche Grenze erreicht ist. Damit besteht die Möglichkeit, frühzeitig auf gesundheitliche Einschränkungen zu reagieren und gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen einzuleiten.

Eine Teilnehmerin stellte konkret die Frage zum rechtssicheren Umgang mit dem Thema, etwa: „Darf ich als Arbeitgeber überhaupt ein BEM-Gespräch führen?“ Solche Fragestellungen zeigten deutlich den Informationsbedarf auf, den viele Unternehmen bei diesem sensiblen Thema haben.

Ein Arbeitgeber brachte es auf den Punkt: „Seit Jahren führe ich BEM-Gespräche – dennoch habe ich heute viele neue Informationen erhalten.“ Dieser Satz verdeutlicht, wie wertvoll auch für erfahrene Personalverantwortliche der fachliche Austausch sein kann.

Viele der anwesenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber äußerten im Anschluss, dass sie durch die Veranstaltung neue und wichtige Erkenntnisse zum Thema BEM gewinnen konnten – etwa zu rechtlichen Aspekten, zur Bedeutung von Dokumentation und Gesprächsführung sowie zur Möglichkeit, externe Unterstützungsangebote wie z.B. der IfD oder die Deutsche Rentenversicherung in den Prozess einzubeziehen.

Darüber hinaus stellte Herr Hellriegel das Präventionsprogramm „RV Fit“, ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung, das sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Frühintervention am Arbeitsplatz bietet. Die praxisnahen Erläuterungen stießen auf reges Interesse, da viele Teilnehmende bislang keine Kenntnis von diesem Programm hatten.

Ein zentrales Fazit der Veranstaltung war: Arbeitgeber tun gut daran, gesundheitlich belastete Mitarbeitende frühzeitig anzusprechen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Das kann nicht nur zur Sicherung des Arbeitsplatzes beitragen, sondern auch die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden stärken. Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ein Mitarbeitender durch gesundheitliche Einschränkungen im direkten Kundenkontakt überfordert ist, könnte ein Wechsel in den Backoffice-Bereich helfen, seine Kompetenzen weiterhin sinnvoll im Unternehmen einzusetzen

Die Veranstaltung bot zudem die Gelegenheit, in den direkten Austausch mit anderen Arbeitgebern und den EAA-Beraterinnen und -Beratern zu treten. Offene Fragen konnten geklärt und individuelle Anliegen besprochen werden. Der kollegiale Austausch wurde von vielen Teilnehmenden als besonders wertvoll hervorgehoben, gerade im Hinblick auf die praktische Umsetzung von BEM-Maßnahmen im eigenen Betrieb.

Mit dieser Veranstaltung wurde deutlich, wie wichtig Informations- und Austauschformate rund um das Thema Inklusion und Gesundheit im Betrieb sind, besonders in Zeiten, in denen Unternehmen zunehmend gefordert sind, bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und neue Wege in der Personalpolitik zu gehen.

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