Service


Qualifizierungsscheck

Mit dem Qualifizierungsscheck fördert das Land Hessen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben und gemeinnützigen Organisationen. Ziel dieses Förderinstruments ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.

Die Förderbedingungen des Qualifizierungsschecks im Überblick:

Es werden nur Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen oder gemeinnütziger Organisationen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert, wenn diese einer der folgenden Zielgruppen angehören:

  • Beschäftigte, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder
  • Beschäftigte ab 45 Jahren oder
  • Teilzeitkräfte bis max. 30 Stunden pro Woche oder
  • Ausbilder und Ausbilderinnen [mit AdA-Schein], die didaktisch-methodische Kompetenzen erwerben wollen, sog. Soft Skills, oder
  • Migranten und Migrantinnen in einem erlernten Beruf, der in Deutschland nicht anerkannt wird, oder
  • Migranten und Migrantinnen in Deutsch als Fremdsprache.

Der Qualifizierungsscheck finanziert 50% der direkten Weiterbildungskosten bis maximal 500,– Euro [das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren].

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds [ESF].

Förderungsberechtigte können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck für eine Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Bildungsanbieter, die beruflich sinnvoll sein muss, erhalten.

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist die kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung, die Sie auch unter den nebenstehenden Kontaktdaten in Anspruch nehmen können.


Kontakt
Bad Nauheim

Forschungsstelle

Jakob Huber
Parkstraße 17
61231 Bad Nauheim

T 06032 86958-713
F 06032 86958-720
E
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