Service


Bildungsgutschein

Die Agenturen für Arbeit und auch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende können die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein fördern.

Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Er weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wägen ab, ob bspw. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller müssen i.d.R. entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgt sein.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Die Weiterbildung muss während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins beginnen. Ist dies nicht möglich, kann ggf. ein neuer Gutschein ausgehändigt.

Der Bildungsgutschein kann nur für zugelassene Maßnahmen und bei zugelassenen Weiterbildungsträgern [„AZWV-Zertifizierung“] eingelöst werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURS.NET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein [Ausfertigung für den Träger] die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Unsere Angebote

Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. verfügt über die Zulassung als Träger der beruflichen Weiterbildung nach § 84 SGB III i.V.m. der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung [AZWV]. Das entsprechende Zertifikat wurde von der CERTQUA GmbH unter der Registriernummer 09-10369-T-2 ausgestellt.

Unsere nach AZWV oder AZAV zugelassenen Weiterbildungen finden Sie unter Angebote. Gerne stehen wir Ihnen unter den neben ausgewiesenen Kontaktdaten für weitere Informationen zur Verfügung.


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Marburg

QM & Grundsatzfragen

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Zertifikat der CERTQUA

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